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Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden. Sie können den Auszug persönlich auf dem Amt abholen oder schriftlich oder per Mail/Formular bestellen. Wir benötigen dafür Ihre ID oder den Pass. Für einen Auszug über eine andere Person oder Firma ist ein Interessensnachweis gefordert. Dies kann eine Rechnung oder ein Vertrag sein. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Dritter den Betreibungsauszug mit einer schriftlichen Vollmacht beim Betreibungsamt bezieht. Betreibungsauskünfte werden nach Art. 12a bzw. 12 i.V.m. Art. 5 und 9 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) berechnet. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt unabhängig von der Seitenzahl pauschal CHF 17.00 + Porto.