Mittwoch: 15 Uhr bis 19 Uhr
Freitag: 10 Uhr bis 13 Uhr durchgehend geöffnet.
Telefon: 055 525 67 77
Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden. Sie können den Auszug persönlich auf dem Amt abholen oder schriftlich oder per Mail/Formular bestellen. Wir benötigen dafür Ihre ID oder den Pass. Für einen Auszug über eine andere Person oder Firma ist ein Interessensnachweis gefordert. Dies kann eine Rechnung oder ein Vertrag sein. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Dritter den Betreibungsauszug mit einer schriftlichen Vollmacht beim Betreibungsamt bezieht. Betreibungsauskünfte werden nach Art. 12a bzw. 12 i.V.m. Art. 5 und 9 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) berechnet. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt unabhängig von der Seitenzahl pauschal CHF 17.00 + Porto.
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ABLAUF UND KOSTEN EINER BETREIBUNG
Ablauf und Kosten einer Betreibung
Kosten einer Betreibung
Gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr (einschliesslich der Kosten für die Protokollierung, die Zustellung an den Schuldner (Art. 13 Abs. 2 GebV SchKG) und gem. Art. 34 SchKG eingeschriebene Zusendung des Zahlungsbefehls-Doppel an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter) für den Erlass des Zahlungsbefehls oder der Konkursandrohung:
Forderung bis
CHF 100.00
CHF 20.80
Forderung bis
CHF 500.00
CHF 33.80
Forderung bis
CHF 1’000.00
CHF 53.80
Forderung bis
CHF 10’000.00
CHF 73.80
Forderung bis
CHF 100’000.00
CHF 103.80
Forderung bis
CHF 1’000’000.00
CHF 203.80
Forderung über
CHF 1’000’000.00
CHF 413.80
BETREIBUNGSAMT YBRIG
zuständig für Unteriberg, Oberiberg, Hoch-Ybrig, Studen